WerBrauchtBlitzschutz

Blitzschutzsysteme sollen bauliche Anlagen vor Brand oder mechanischer Zerstörung schützen und Personen in den Gebäuden vor Verletzung oder gar Tod bewahren.
Wer braucht Blitzschutz?
 
Für Privateigentum ist Blitzschutz aus juristischer Sicht eine vollkommen freiwillige  Maßnahme – es sei denn: die Landesbauverordnung, Baugenehmigung oder  Feuerversicherung fordern explizit eine entsprechende Schutz-Einrichtung. Ganz anders sieht es bei betrieblichen und öffentlichen Einrichtungen aus. Diese müssen den  Blitzschutz berücksichtigen, da der Blitzschutz ein Bestandteil des Brandschutzes ist. Daher werden die meisten Bauherren dazu verpflichtet, ihre Gebäude mit Blitzschutz  auszustatten. Obwohl nach heutigen Erkenntnissen und Schadensstatistiken ein Blitzschutz-System generell angesagt ist, sollten auf jeden Fall Gebäude auf Bergkuppen, Hochhäuser, Gebäude mit Dächern aus Holz oder leicht entflammbaren Materialien und besonders schutzbedürftige Einrichtungen wie Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten  oder Seniorenheime umfassend gesichert werden. Das Thema „Blitzschutz” ist nicht nur durch ein umfangreiches, spezifisches und  komplexes Wissen geprägt, sondern birgt zudem viele Gefahrenpotenziale, die an sich  nur ein Experte überblicken und einschätzen kann. Neben fachbezogenem und technischem Wissen, müssen auch naturbedingte Aspekte wie die Häufigkeit von Blitzeinschlägen in der jeweiligen Region berücksichtigt werden. Ob Neubau, Modernisierung oder Sanierung – ein fundiertes und sachkundiges Wissen wird in jedem  Fall immer gefordert.
Haben Sie das gewusst...
  
Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) verzeichneten 2015 die deutschen Hausrat- und Wohngebäudeversicherer 340.000 Blitz- und Überspannungsschäden und eine Schadensumme von über 220 Millionen Euro.
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